Die cogito foundation kennt zwei Arten von Gesuchen.
Um die Art und Weise des naturwissenschaftlichen Denkens in der Öffentlichkeit bekannter zu machen, unterstützt die cogito foundation Public understanding of science-Projekte sowie Anlässe/Tagungen, welche dieses Ziel verfolgen. Dabei soll es vor allem um die Vermittlung der Methodik des Erkenntnisgewinns und grundlegende Erkenntnisse gehen und nicht um eine Verbreitung der neuesten wissenschaftlichen Resultate.
Der Weg eines Gesuchs
Nach der Einreichung eines einzelnen .pdf Dokuments auf den Stichtag am 1. Mai oder 1. Oktober werden alle eingegangenen Gesuche vom Ausschuss des Stiftungsrates auf Ihre Übereinstimmung mit den Zielen der cogito foundation geprüft. Dabei wird vor allem der Abschnitt „Relevanz für die cogito foundation“ einer detaillierten Betrachtung unterzogen. Bei einer Nichterfüllung der Ziele werden die Gesuchsteller unmittelbar informiert, dass auf das Gesuch nicht eingetreten wird. Dieser Entscheid ist endgültig.
Gesuche welche die Zielsetzung erfüllen werden dem Stiftungsrat zur Begutachtung vorgelegt, wobei jeweils ein Mitglied des Stiftungsrats das Gesuch detailliert behandelt und einen Antrag zu Handen des gesamten Stiftungsrats erstellt. Der Stiftungsrat entscheidet aufgrund dieser Anträge an seiner Sitzung etwa zwei Monate nach dem Stichtag über alle Gesuche. Dieser Entscheid wird den Gesuchstellern umgehend mitgeteilt.